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Welche Personen dürfen elektrische Anlagen in Betrieb nehmen?

Mit dieser spannenden Frage wird man als Meister für Veranstaltungs-technik sehr häufig konfrontiert und deshalb will ich das Thema gerne noch einmal kurz und knapp erläutern.

Generell dürfen elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, geändert und instandgehalten werden. Dabei ist das Errichten der häufigste Anwendungsfall bei den weltweit tagtäglich stattfinden Veranstaltungen und bedeutet einfach beschrieben, dass Aufbauen und Verbinden von verschiedensten elektrotechnischen Komponenten inklusive fachgerechter Inbetriebnahme.

Die fachliche Qualifikation einer Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den Abschluss einer Berufsausbildung im elektrotechnischen Tätigkeits-feld erbracht und (unter anderem) durch einen Gesellen- oder Meisterbrief bestätigt. In unserer Branche werden sehr häufig Fachkräfte für Veranstaltungstechnik oder Meister für Veranstaltungstechnik mit der Fachrichtung Beleuchtung, die unter anderem elektrische Anlagen in der Veranstaltungs- und Produktionstechnik errichten dürfen, mit dieser Aufgabe vertraut. Auszubildende in diesem Berufszweig dürfen nur unter Leitung und Aufsicht arbeiten und generell gilt für alle drei Personen-gruppen das Anforderungsprofil der "Elektrofachkraft für Veranstalt-ungstechnik", dessen Tätigkeitsinhalte von der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eindeutig konkretisiert wurden.

Nach dem wir die Personalqualifikation erläutert haben, müssen wir noch die Definition einer "elektrischen Anlage" erklären. Eine elektrische Anlage wird durch Zusammenschluss mehrerer (mindestens zwei) Betriebsmittel gebildet. Dies kann im einfachsten Fall der Aufbau einer Lichtanlage, die aus einem Dimmer, einer Lastmulticoreleitung und Scheinwerfern besteht, sein oder der Anschluß von Movinglights mit Verlängerungsleitungen zu einer Steckdose bzw. Stromunterverteilung. 

Bei Veranstaltungen und Produktionen gibt es zahlreiche Anwendungsfälle von unterschiedlichen Energieversorgungsarten, bei denen mindestens eine Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik für die Inbetriebnahme einer elektrischen Anlage anwesend sein sollte bzw. muss.

Letztendlich ist der Auftraggeber oder auch Betreiber, dies kann z. B. eine Veranstaltungsagentur oder eine Veranstaltungshalle sein, die ein Dienstleistungsunternehmen für Veranstaltungstechnik mit dem Anschluss elektrischer Betriebsmittel zur Durchführung einer Show beauftragt, maßgeblich für die Auswahl der Firma und den dazu-gehörigen Qualifikationen einzelner Mitarbeiter mit verantwortlich.

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